Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Vermietung und Service der Firma Miettoilettenservice Tino Weinlich
Allgemeines, Geltungsbereich
Der Vermieter stellt mobile Sanitäreinheiten
mietweise zur Verfügung. Sie bleiben Eigentum des Vermieters. Als Mindestmiete werden 4 Wochen
berechnet. Für jede angefangene Woche wird der volle Mietpreis
berechnet. Bei Langzeitmiete ist der Kalendermonat die
Berechnungsgrundlage und es erfolgt jeweils am Monatsende die
Rechnungslegung.
Die Miettoilette wird im einwandfreien Zustand
geliefert. Die Servicearbeiten werden vom Servicebetrieb einmal
wöchentlich durchgeführt, wenn keine anderen Intervalle
vereinbart sind. Der Servicezeitpunkt wird vom Servicebetrieb
bestimmt. Werden mehr als zwei Drittel der Tankkapazität
während des Servicezeitraumes ausgenutzt, muss der
Servicezyklus verkürzt oder eine weitere Kabine eingesetzt
werden.
Beanstandungen der Serviceleistungen müssen
sofort nach der Servicetätigkeit erfolgen. Die Prüfung der
Beanstandung erfolgt innerhalb von 24 Stunden gemeinsam mit einem
Vertreter des Mieters und Vermieters. Bei berechtigten
Beanstandungen erfolgt eine kostenlose Servicetätigkeit. Werden
Beanstandungen geltend gemacht und es erfolgt keine gemeinsame
Prüfung, gilt die Beanstandung als unerheblich. Beanstandungen
berechtigen nicht zur Mietminderung; ebenso sind ein
Rückhaltungsrecht und die Aufrechnung mit Gegenforderungen
gegen die Mietzinsforderung ausgeschlossen.
Das Mietverhältnis endet mit dem Tag der
Abmeldung der Miettoilette durch den Mieter. Der Zeitpunkt der
Abholung der Miettoilette nach Beendigung des Mietverhältnisses
wird durch den Servicebetrieb bestimmt.
Der Mieter kann den Mietvertrag nach der
Auftragsbestätigung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. Sollte bereits die Anlieferung des
Mietobjekts erfolgt sein, ist der Aufwand für Anlieferung,
Abholung und Betriebsbereitmachung zu vergüten.
Beide Parteien können den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund gem. § 543 BGB kündigen.
Bleibt der Mieter trotz Mahnung mit der fälligen Miete mehr als 10 Tage in Verzug, so kann der Vermieter
das Mietverhältnis fristlos kündigen und das Mietobjekt
ohne Ankündigung abholen.
Der Mieter haftet bei Schäden durch
Dritte, Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände bis
zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Miettoilette, es sei denn, der
Mieter hat mit dem Vermieter eine Haftungsbefreiung vereinbart.
Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind vom
Mieter unverzüglich dem Vermieter zu melden.
Gibt der Mieter die Miettoilette nicht wie
vereinbart zurück, so hat er für jede angefangene Woche
den Mietpreis zu zahlen. Kommt der Mieter seiner
Rückgabeverpflichtung oder Mietzahlungen trotz Fristsetzung
nach § 326 BGB nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz in
Höhe der Wiederbeschaffungskosten geltend machen.
Die Abrechnung der Vermietung erfolgt
monatlich, bzw. nach Beendigung des Mietverhältnisses. Die
Zustellung der Rechnung erfolgt über E-Mail. Bei Zustellung per
Post, werden zuzüglich Kosten in Höhe von EUR 1,50/Beleg
in Rechnung gestellt.
Bei der Präsentation von Mietgegenständen
oder Dienstleistungen auf unsere Homepage handelt es sich generell
nicht um rechtsverbindliche Vertragsangebote.Erstellte Angebote sind unverbindlich.
Mit Übernahme der Mietobjekte gelten
diese Geschäftsbedingungen als vereinbart. Abweichende Abreden
und Zusicherungen bedürfen der Schriftform. Der Vermieter ist
berechtigt, die Rechte aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
Eine etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen lässt
die Geltung der übrigen unberührt.
Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist Meißen.
Pflichten des Kunden
Der Kunde darf den Vertragsgegenstand nur wie
vertraglich vereinbart verwenden. Er holt erforderliche, behördliche
Genehmigungen rechtzeitig ein. Dies gilt insbesondere für
erforderliche Aufstellungsgenehmigungen auf öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen und/oder zum Einleiten von
Fäkalien in einen Abwasserkanal.
Der Kunde ist verpflichtet, die
Mietgegenstände pfleglich zu behandeln, der Servicebetrieb ist
berechtigt, die Miettoilette jederzeit zu besichtigen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zur
Kabine bis auf mind. 5 m für LKW-Fahrzeuge frei befahrbar zu
halten oder die Kabine bis auf 5 m an das Servicefahrzeug zu
bringen. Ist der freie Zugang nicht gewährleistet, gilt die
Servicetätigkeit als ausgeführt.
Die Untervermietung oder sonstige
Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet.
Der Kunde ist verpflichtet, den
Vertragsgegenstand (ggf. einschließlich Zubehör)
fristgemäß und in ordnungsmäßigem Zustand
zurückzugeben.
Bürozeiten
Montag – Donnerstag von 7 - 17 Uhr
Freitag von 7 – 16 Uhr