Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Vermietung und Service der Firma Miettoilettenservice Tino Weinlich


  1. Allgemeines, Geltungsbereich
  2. Der Vermieter stellt mobile Sanitäreinheiten mietweise zur Verfügung. Sie bleiben Eigentum des Vermieters. Als Mindestmiete werden 4 Wochen berechnet. Für jede angefangene Woche wird der volle Mietpreis berechnet. Bei Langzeitmiete ist der Kalendermonat die Berechnungsgrundlage und es erfolgt jeweils am Monatsende die Rechnungslegung.
  3. Die Miettoilette wird im einwandfreien Zustand geliefert. Die Servicearbeiten werden vom Servicebetrieb einmal wöchentlich durchgeführt, wenn keine anderen Intervalle vereinbart sind. Der Servicezeitpunkt wird vom Servicebetrieb bestimmt. Werden mehr als zwei Drittel der Tankkapazität während des Servicezeitraumes ausgenutzt, muss der Servicezyklus verkürzt oder eine weitere Kabine eingesetzt werden.
  4. Beanstandungen der Serviceleistungen müssen sofort nach der Servicetätigkeit erfolgen. Die Prüfung der Beanstandung erfolgt innerhalb von 24 Stunden gemeinsam mit einem Vertreter des Mieters und Vermieters. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine kostenlose Servicetätigkeit. Werden Beanstandungen geltend gemacht und es erfolgt keine gemeinsame Prüfung, gilt die Beanstandung als unerheblich. Beanstandungen berechtigen nicht zur Mietminderung; ebenso sind ein Rückhaltungsrecht und die Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen die Mietzinsforderung ausgeschlossen.
  5. Das Mietverhältnis endet mit dem Tag der Abmeldung der Miettoilette durch den Mieter. Der Zeitpunkt der Abholung der Miettoilette nach Beendigung des Mietverhältnisses wird durch den Servicebetrieb bestimmt.
  6. Der Mieter kann den Mietvertrag nach der Auftragsbestätigung und vor Beginn der Mietzeit kündigen. Sollte bereits die Anlieferung des Mietobjekts erfolgt sein, ist der Aufwand für Anlieferung, Abholung und Betriebsbereitmachung zu vergüten.  Beide Parteien können den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund gem. § 543 BGB kündigen. Bleibt der Mieter trotz Mahnung mit der fälligen Miete mehr als 10 Tage in Verzug, so kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen und das Mietobjekt ohne Ankündigung abholen.
  7. Der Mieter haftet bei Schäden durch Dritte, Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände bis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Miettoilette, es sei denn, der Mieter hat mit dem Vermieter eine Haftungsbefreiung vereinbart. Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind vom Mieter unverzüglich dem Vermieter zu melden.
  8. Gibt der Mieter die Miettoilette nicht wie vereinbart zurück, so hat er für jede angefangene Woche den Mietpreis zu zahlen. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung oder Mietzahlungen trotz Fristsetzung nach § 326 BGB nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten geltend machen.
  9. Die Abrechnung der Vermietung erfolgt monatlich, bzw. nach Beendigung des Mietverhältnisses. Die Zustellung der Rechnung erfolgt über E-Mail. Bei Zustellung per Post, werden zuzüglich Kosten in Höhe von EUR 1,50/Beleg in Rechnung gestellt.
  10. Bei der Präsentation von Mietgegenständen oder Dienstleistungen auf unsere Homepage handelt es sich generell nicht um rechtsverbindliche Vertragsangebote.Erstellte Angebote sind unverbindlich.
  11. Mit Übernahme der Mietobjekte gelten diese Geschäftsbedingungen als vereinbart. Abweichende Abreden und Zusicherungen bedürfen der Schriftform. Der Vermieter ist berechtigt, die Rechte aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Eine etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen lässt die Geltung der übrigen unberührt.
  12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Meißen.
  13. Pflichten des Kunden
  14. Der Kunde darf den Vertragsgegenstand nur wie vertraglich vereinbart verwenden. Er holt erforderliche, behördliche Genehmigungen rechtzeitig ein. Dies gilt insbesondere für erforderliche Aufstellungsgenehmigungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und/oder zum Einleiten von Fäkalien in einen Abwasserkanal.
  15. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln, der Servicebetrieb ist berechtigt, die Miettoilette jederzeit zu besichtigen.
  16. Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zur Kabine bis auf mind. 5 m für LKW-Fahrzeuge frei befahrbar zu halten oder die Kabine bis auf 5 m an das Servicefahrzeug zu bringen. Ist der freie Zugang nicht gewährleistet, gilt die Servicetätigkeit als ausgeführt.
  17. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet.
  18. Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand (ggf. einschließlich Zubehör) fristgemäß und in ordnungsmäßigem Zustand zurückzugeben.

Bürozeiten

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